Italienische Regulierungsbehörde Consob ordnet Verdunkelung
Italienische Regulierungsbehörde Consob ordnet Verdunkelung von fünf Forex- und Crypto-Websites an
CONSOB, die italienische Marktaufsichtsbehörde, hat fünf neue Websites mit Schwerpunkt auf Devisen und Kryptowährungen geschwärzt. Die Gesamtzahl der auf der Schwarzen Liste stehenden Websites ist nun auf 300 angestiegen.
Langfristige Kampagne gegen unregulierte Firmen
CONSOB arbeitet an einer langjährigen Kampagne gegen zahlreiche im Land betriebene Forex-Websites, darunter auch solche, die in ausländischen Gerichtsbarkeiten lizenziert sind. Die Aufsichtsbehörde hat vor kurzem fünf neue Forex-Websites verboten, weil sie illegal im Land Forex- und Kryptowährungshandelsprodukte laut Bitcoin Profit bewerben.
Italienische Regulierungsbehörde Consob ordnet Verdunkelung von fünf Forex- und Krypto-Websites an
Zu den fünf verbotenen Websites gehören die Digital Exchange Limited und Securex Plus Solutions EOOD (www.dgxlimited.com, Fintech Software Inc, Oproserv Limited Leadernet OU (www.fx-leader.com), Raw Trading Ltd (www.icmarkets.com), Brokermasters Ltd (www.brokermasters.net) und GrahamFE FinServices LTF und Elit Property Vision LTD (www.grahamfe.com). Die Gesamtzahl der Websites, die seit Juli 2019 von den Regulierten blockiert werden, ist inzwischen auf 300 gestiegen.
Welche Gemeinsamkeiten gibt es unter den kürzlich auf die Backlist gesetzten Sites?
Die auf der schwarzen Liste stehenden Websites boten Forex- und CFD-Handel an. Die CONSOB sagt auch, dass einige der in der Liste aufgeführten Namen auch mit Vermögenswerten in kryptoelektronischer Währung handeln, entweder als zugrundeliegende Münzen oder als CFD-ähnliche Derivate. Die CONSOB hat ihr Verfahren zur Identifizierung von Unternehmen, die sich nicht an ihre Regeln halten, verfeinert.
Die Aufsichtsbehörde ging kürzlich hart gegen einige wenige Makler vor, die von der zyprischen Wertpapier- und Börsenkommission zugelassen sind. Sie wies die Unternehmen an, ihre Geschäftstätigkeit einzustellen. Mit der Entscheidung wurde zypriotischen Vermittlern bei Bitcoin Profit auch untersagt, Kunden zu werben, und sie mussten ihre laufenden Beziehungen zu italienischen Kunden beenden. Die Regulierte zitierte Artikel 7-Quartal, Absatz 4 des konsolidierten Finanzgesetzes (TUF) sowie Artikel 86 des Mifid2, um ihre Entscheidungen zu begründen. Dieses Gesetz hilft den in einem europäischen Staat tätigen Wertpapierfirmen und Maklern, ihre Arbeit einzustellen, nachdem sie die zuständige Behörde des Mitgliedstaates, in dem die Firma ihren Sitz hat, informiert haben.
Die Regulierungsbehörde erhielt mehr Befugnisse aufgrund des Wachstumsdekrets, das es ihr erlaubt, italienische ISPs anzuweisen, Websites in der Region zu blockieren.